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Wohnraumförderung in Bayern wird neu geregelt

Wohnraumförderung in Bayern wird neu geregelt
30.07.2026

Bayern stellt die Wohnraumförderung neu auf: Ab 2027 wird sie als geschlossenes Jahresbauprogramm abgewickelt. Für das Jahresbauprogramm 2027 stehen 1,15 Milliarden Euro für die Mietwohnraumförderung und für Junges Wohnen zur Verfügung. Bau- und Projektträger können sich ab sofort und noch bis 15. Oktober 2026 bewerben. Mehr Informationen und die Bewerbungsformulare stellt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereit.

Was sich bei der Wohnraumförderung ändert

Bayern ordnet die Förderbedingungen neu und hat dazu mehrere Richtlinien zu einer gemeinsamen Regelung für den Wohnungsbau in Bayern zusammengeführt. Ergänzende technische Anforderungen werden überwiegend zurückgenommen, zudem entfällt die zwingende Barrierefreiheit. Die separate Förderung für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung bleibt jedoch bestehen.

Ziel der Reform ist es, die Förderung einfacher und übersichtlicher zu machen, mehr Flexibilität für Vorhaben vor Ort zu schaffen und die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen. Damit will der Freistaat mehr Planungssicherheit für Bau- und Wohnungswirtschaft schaffen.

Wie die Auswahl der Projekte läuft

Die Projekte werden anhand mehrerer Kriterien gewichtet, darunter das örtliche Wohnungsangebot und der Bedarf, kommunale Vorgaben zur sozialgerechten Bodennutzung, der Projektfortschritt und die Effizienz. Die Vorhaben für das Jahresbauprogramm 2027 sollen noch im laufenden Jahr ausgewählt werden.

Wichtig für Projektträger: Die Fördermittel sind begrenzt, deshalb findet ein Auswahlverfahren statt. Wer Miet-, Studierenden- oder Azubiwohnungen fördern lassen will, sollte die Unterlagen frühzeitig vorbereiten und fristgerecht einreichen.

Einordnung für die Praxis

Für die Wohnungswirtschaft bringt das neue Verfahren mehr Klarheit im Ablauf, aber auch mehr Konkurrenz um die Mittel. Der Verband bayerischer Wohnungsbauunternehmen (VdW) begrüßt zwar den Abbau technischer Vorgaben und die größere Flexibilität, sieht aber bei der gestreckten Auszahlung der Fördermittel sowie bei der einheitlichen Bindungsdauer weiter Diskussionsbedarf.

„Die neue Systematik schafft aus unserer Sicht mehr Klarheit im Verfahren, verlangt von Projektträgern aber auch deutlich mehr Timing und Vorbereitung“, so Dr. Bernhard Bauer, Sprecher der Geschäftsführung der SIS.

Die Reform ist damit nicht nur eine Formalie, sondern verändert die Förderlogik spürbar: mehr Steuerung, mehr Tempo, aber auch strengere Auswahl. Für Kommunen, Wohnungsunternehmen und Projektentwickler wird die frühzeitige Planung deshalb noch wichtiger.

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