Das Einfamilienhaus ist in der Regel ein freistehendes Haus mit einem Grundstück, auf dem nur dieses Haus stehen darf. Jedoch zählen auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser zu den Einfamilienhäusern, müssen im Bebauungsplan jedoch gesondert ausgewiesen werden. Einfach gesagt: Zum Einfamilienhaus zählt jedes Haus, das für nur eine Familie ausgelegt ist.
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