Das Wohnrecht berechtigt eine Person dazu, eine Immobilie zu bewohnen, ohne selbst der Eigentümer dieser Immobilie zu sein. Das Wohnrecht sollte in einem notariell beglaubigten Vertrag festgelegt werden und wird anschließend im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Je nach Vereinbarung lässt sich ein Wohnrecht befristet oder auf Lebenszeit, unentgeltlich oder gegen Abgabe eines monatlichen Betrags einräumen.
Folgende Rechte und Pflichten stehen im Zusammenhang mit dem Wohnrecht:
Der Eigentümer ist für Sanierungsmaßnahmen zuständig, jedoch hat der Wohnberechtigte hierauf keinen Anspruch.
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