Werkswohnungen werden gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie München immer relevanter. Sie bieten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Chance, Fachkräfte zu gewinnen, Mitarbeitende zu halten und sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum bedeutet ein gesichertes, bezahlbares Wohnangebot mehr Lebensqualität – ein Vorteil, den immer mehr Unternehmen in Zeiten von Fachkräftemangel nutzen.
Attraktiv sind Werkswohnungen auch durch die aktuelle steuerliche Behandlung, bitte lassen Sie sich dazu individuell von einem Steuerberater beraten:
Sofern eine Wohnung zu mindestens zwei Dritteln der ortsüblichen Kaltmiete an Mitarbeitende überlassen wird und die Kaltmiete dabei nicht über 25 Euro pro Quadratmeter liegt, bleibt dieser geldwerte Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach aktuellem Steuerrecht steuer- und sozialversicherungsfrei (vgl. § 8 Abs. 2 EStG – Stand Juli 2025). Unternehmen profitieren von zusätzlicher Planungssicherheit und geringeren Lohnnebenkosten.
Durch Investitionen in Mehrfamilienhäuser und den Neubau von Werkswohnungen können sich steuerliche Vorteile bieten: Für Neubauten gilt weiterhin eine degressive Abschreibung (AfA) von 5% pro Jahr (§ 7 Abs. 5a EStG, gültig seit 2023), ergänzt durch mögliche Sonderabschreibungen. Diese Regelungen machen Investitionen in Wohnraum für Mitarbeitende besonders interessant.
Die Nachfrage nach Werkswohnungen übersteigt in München das Angebot nach wie vor deutlich. Wer jetzt handelt, sichert sich echte Wettbewerbsvorteile am Arbeitsmarkt und unterstützt seinen eigenen Unternehmenserfolg in der Metropolregion.
Unsere Expertinnen und Experten für Mehrfamilienhäuser begleiten Sie bei Standortanalysen, der Auswahl geeigneter Immobilien wie auch bei der Umsetzung individueller Lösungen. Sprechen Sie uns gerne an.