Das Abnahmeprotokoll kennt man auch als Übergabeprotokoll und wird – wie der Name schon sagt – bei der Abnahme oder Übergabe einer Wohnung oder eines Hauses erstellt. Die Erstellung des Protokolls ist kein Muss, jedoch ein wichtiger Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es sollte zusammen mit allen Beteiligten, also Käufer:in, Verkäufer:in und Zeugen bei Tageslicht, wenn der/ die Vorbesitzer:in ausgezogen und der/ die neue Besitzer:in noch nicht eingezogen ist, erstellt werden.
Das Abnahmeprotokoll sollte in dreifacher Ausführung angefertigt werden und an Käufer:in, Verkäufer:in und an ein Versorgungsunternehmen ausgehändigt werden. Wer das Protokoll anfertigt, ist einem selbst überlassen. Dies können Käufer:in oder Verkäufer:in übernehmen oder man lässt es durch eine:n Immobilienmakler:in erstellen, sofern ein:e solche:r bei der Abnahme anwesend ist. Wichtig ist nur, dass das Protokoll am Ende von allen Beteiligten unterschrieben wird.
Um alle vorhandenen Mängel aufzunehmen, wird empfohlen, eine:n Sachverständiger:in zu engagieren. Zudem sollten folgende Punkte mit in das Protokoll aufgenommen werden:
Ein Abnahmeprotokoll sollte auch beim schlüsselfertigen Bauen erstellt werden. In der Abnahmebegehung werden hier alle Mängel festgehalten, die der/die Bauträger:in bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zu beheben hat. Dabei sollten Mängel und Schäden detailliert beschrieben und am besten mit Fotos festgehalten werden.
Das Protokoll sollte die Unterschrift von mindestens einem Zeugen enthalten. Die Unterschrift des/der Bauträgers:in unter dem Abnahmeprotokoll ist nicht erforderlich, jedoch ein Vorteil.
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