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Das Solarpaket I tritt in Kraft

Für Balkonkraftwerke – so genannte Stecksolargeräte – ist geplant, dass künftig eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur ausreicht, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Zudem ist auch eine höhere Leistung mit bis zu 800 Watt gestattet. Die Balkonanlagen sollen übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen, also auch die bisher verbotenen Zähler ohne Rücklaufsperre.

Auch für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung entfallen bürokratische Auflagen zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Zudem dürfen die Betreiber von Solaranlagen künftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und diese auch zur Wartung betreten.

Interessentinnen und Interessenten empfehlen wir, sich mit einer Energieberatung auszutauschen, ob unter den neuen Voraussetzungen eine eigene Photovoltaikanlage sinnvoll erscheint.

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