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Was ändert sich durch das Baulandmobilisierungsgesetz

Neubausiedlung
05.05.2021

Regelwerk neu bestimmt

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist verabschiedet. Die Bundesregierung will mit der lange kontrovers diskutierten Novelle des Baugesetzbuches vor allem Mieter vor den Folgen des Immobilien-Booms schützen. Für Investoren besonders relevant ist das sogenannte Umwandlungsverbot in dem Gesetzespaket. Demnach soll die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Einheiten mit dem Gesetz zwar nicht verboten, aber deutlich erschwert werden.

Alles Ländersache?

Die Bundesländer können künftig Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen, in denen Mehrfamilienhäuser nur noch in wenigen Ausnahmefällen aufgeteilt werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung kann zum Beispiel dann erteilt werden, wenn die Wohnungen zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter veräußert werden. Das gilt nicht für kleinerer MFH mit nur fünf Wohnungen oder weniger. Die konkrete Größe des MFH legen die Bundesländer fest, hier gibt es einen Spielraum von drei bis zu 15 Einheiten. Auch das Vorkaufsrecht der Kommunen wird durch das neue Gesetzespaket gestärkt. So können Gemeinden das Vorkaufsrecht auch bei verwahrlosten Grundstücken anwenden. Den Kaufpreis legt dann ein unabhängiger Gutachter fest, der den Verkehrswert ermittelt, so dass nicht mehr die vom Verkäufer ausgerufenen Preise ausschlaggebend sind. 

Gerne beraten wir Sie dazu und analysieren mit Ihnen, welche Auswirkungen das Baulandmobilisierungsgesetz auf Ihr Immobilienportfolio haben könnte. 

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserem Vertriebsleiter Marcus Widrich, Telefon 089 2167 595 01

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