Das bisherige Baukindergeld ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen und hat bezüglich der Förderung von Wohneigentum für Familien eine große Lücke hinterlassen. Nun plant der Bund eine Neuauflage für das Baukindergeld, die bereits ab dem 1. Juni 2023 starten soll.
Mit dem KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF), dem „neuen“ Baukindergeld, sollen insbesondere Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie gefördert werden. Die Konditionen werden im Vergleich zum alten Modell neugestaltet.
Vorrausetzung für die Förderung ist ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 EUR bei einem Kind (pro weiteres Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 EUR). Die Beantragenden dürfen noch kein Wohneigentum besitzen und das „alte“ Baukindergeld nicht in Anspruch genommen haben. Bei dem geförderten Objekt muss es sich zudem um einen klimafreundlichen Neubau handeln.
Anstatt eines direkten Zuschusses wie beim „alten“ Baukindergeld, ist die Förderung in Form eines Darlehens mit vergünstigten Zinsen vorgesehen. Die Höhe des Anfangszinssatzes ist aktuell noch nicht bekannt. Das Kreditvolumen soll nach aktueller Planung nach Anzahl der Kinder und der Art des Gebäudes gestaffelt sein. Maximale Grenze wird aber 240.000 EUR betragen.
Das Förderdarlehen orientiert sich am KFN-Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Entsprechend sollen zwei Kategorien für die Immobilien gelten.
Bezüglich der beiden Gebäude-Kategorien werden nach aktuellem Stand je nach Kinderanzahl folgende Darlehen vergeben:
1. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude):
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Premium:
Das „neue“ Baukindergeld „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird wohl mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar sein, wie z.B. dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124.
Eine Ausnahme stellt das KFN-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ dar. Hier wird nach aktuellen Planungen eine Kombination ausgeschlossen.
Im Vergleich zum bisherigen Baukindergeld sind die Anforderungen für den Erhalt der Förderung deutlich strenger. Die Einkommensgrenzen sind niedrig angesetzt, sodass es gerade in den Großstädten mit hohen Immobilienpreisen, wie München, in vielen Fällen fraglich sein wird, ob die Förderung überhaupt anwendbar ist.
Ob sich die Förderung bezahlt macht, lässt sich vor Bekanntgabe des Zinssatzes nicht abschließend sagen. Es lohnt sich in jedem Fall verschiedene Förderungen zu vergleichen und im eigenen Fall zu prüfen, welche Anforderungen erfüllbar sind. Gerne stehen wir Ihnen hier für eine individuelle Beratung zur Verfügung.