Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ausgaben von rund 6,7 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro geplant, dazu kommen weitere zwei Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds. Unterstützt werden soll in Form einer Zinsverbilligung der Bau bezahlbarer Wohnungen mit weniger Wohnfläche – etwa für Alleinerziehende und Senioren –, die mindestens dem Standard EH40 entsprechen.
Start: Sommer 2024
Mit diesem Programm werden Familien mit minderjährigen Kindern beim Erwerb von Bestandsimmobilien durch Zinsverbilligung gefördert. Neben der energetischen Sanierung soll damit auch dem Leerstand entgegenwirkt werden. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen. Hiermit möchte die Bundesregierung einerseits einen Anreiz setzen, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, und gleichzeitig Familien auf ihrem Weg zum Wohneigentum unterstützen. Die Förderung kann auch dabei helfen, Leerstände zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Revitalisierung von Innenstädten und Ortszentren leisten.
Start: Herbst 2024
Infolge der Corona-Pandemie verstärkten sich Trends wie Online-Handel und mobile Arbeitsformen, so dass immer mehr Gewerbeimmobilien leer stehen. Aktuellen Untersuchungen zufolge stehen allein in den sieben größten Städten in Deutschland ca. 1,8 Millionen Quadratmeter grundsätzlich in Wohnraum umwandlungsfähige Bürofläche zur Verfügung. Gleichzeitig gibt in Deutschland einen großen Bedarf an Wohnraum. Der Umbau leerstehender Gewerbe- oder Bürogebäude zu Wohnraum soll daher gefördert werden. Unterstützt werden Erwerb, Umbau und Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024.
Start: in 2024
Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet, rund eine Milliarde Euro ist dafür in 2024 geplant. Hier gibt es bis zu 120.000 Euro vergünstigten Kredit je Wohneinheit, sowie einen weiteren Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH 40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt.
Wenn Sie mehr über die einzelnen Fördermöglichkeiten beim Immobilienkauf erfahren wollen, schauen Sie gerne auf unserer Website oder vereinbaren Sie gerne einen unverbindlich einen Beratungstermin unter 089 2167 595 05.
Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten finden Sie direkt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.