Für Kapitalanleger ist der Erwerb von Neubau-Immobilien jetzt noch attraktiver, denn der Gesetzgeber reduziert inzwischen mit einer Reihe von Maßnahmen die Steuerlast. Wer eine Wohnimmobilie zur Vermietung baut oder eine neu gebaute Immobilie im Jahr der Fertigstellung kauft, kann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes dafür steuerlich absetzen:
Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung):
Liegt der Baubeginn bzw. der Kauf zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029, lassen sich im ersten Jahr 5 % der Investitionskosten und in den folgenden Jahren je 5 % des jeweiligen Restwertes steuerlich geltend machen. Bei z.B. 400.000 € abschreibungsfähigen Kosten werden im ersten Jahr 20.000 €, im zweiten Jahr 5 % aus 380.000 €, also 19.000 € abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag sinkt jährlich. Mehr Infos in dem am 28.03.2024 in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz.
Lineare AfA:
Grundsätzlich werden hierbei die abschreibungsfähigen Kosten mit jährlich 3 % geltend gemacht. Der Abschreibungsbetrag bleibt im gesamten Zeitraum gleich. Mehr Infos im Jahressteuergesetz 2022, § 7b EStG.
Sonderabschreibung:
Werden der energetische Gebäudestandard EH40/QNG erreicht und die Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m² eingehalten, ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % möglich. Mehr Infos im Jahressteuergesetz 2022, § 7b EStG.
Wichtig: Die degressive AfA gilt nicht für Selbstnutzer der Immobilie, sondern nur für neu gebaute Immobilien, die Wohnzwecken dienen und nach Fertigstellung vermietet werden. Die Miete gilt dann als steuerpflichtiges Einkommen, das im Einkommenssteuergesetz geregelt ist. Weitere Voraussetzungen hinsichtlich des Energieeffizienzstandards existieren nicht.
Die geplante Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn oder Kauf ab dem 1. Oktober 2023. Im Jahr der Anschaffung kann die degressive Abschreibung anteilig in Anspruch genommen werden.
Die Voraussetzungen für die degressive AfA im Überblick:
Neben der degressiven AfA gibt es auch die lineare AfA, die eine gleichbleibende Abschreibung über den gesamten Abschreibungszeitraum einer Immobilie ermöglicht. Dabei liegt der Abschreibung immer die komplette Investitionssumme zugrunde. Bei Neubauten beträgt die lineare Abschreibung derzeit 3 %.
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich degressive und lineare AfA kombinieren. Da dies von individuellen Voraussetzungen abhängt, wenden Sie sich für Details gerne zunächst an unsere Maklerinnen und Makler.
Schauen Sie gerne zu unseren Neubauprojekten, bei denen die neue degressive Afa greift.