Attraktives Gewerbeobjekt für Verkauf und Vermietung in München. Ihr Immobilienmakler für professionelle Beratung
Capital Siegel Auszeichnung für höchstes Kundenvertrauen 2024 der Sparkassen-Finanzgruppe/LBS von der WirtschaftsWoche.

Informationen in einfacher Sprache

Diese Seite ist in einfacher Sprache geschrieben. Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unsere Informationen gut verstehen. Darum benutzen wir kurze Sätze und erklären wichtige Fachbegriffe rund um Immobilien Schritt für Schritt.

1. Immobilienmakler in einfacher Sprache

Unser Name ist SIS‑Sparkassen‑Immobilien‑Service GmbH. Wir sind Immobilienmakler und eine Tochtergesellschaft der Stadtsparkasse München.

Wir helfen Menschen in der Metropolregion München, Häuser und Wohnungen zu verkaufen, zu kaufen oder zu vermieten.

Auf dieser Seite erklären wir wichtige Begriffe rund um Immobilien in einfacher Sprache.
So möchten wir, dass Sie alles gut verstehen.

2. Immobilienmakler – allgemein

Ein Immobilienmakler ist eine Fachperson für Immobilien.
Er oder sie kennt den Markt und unterstützt Menschen beim Kauf, Verkauf, der Miete oder Vermietung von Häusern und Wohnungen.

Ein Immobilienmakler:

  • bringt Eigentümer und Interessenten zusammen
  • hilft bei der Bewertung einer Immobilie
  • begleitet Verhandlungen
  • unterstützt bei Verträgen und Terminen, zum Beispiel beim Notar

Ziel ist immer: eine passende Lösung für beide Seiten – Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter.

3. Wer zahlt den Makler?

Wir erklären Ihnen hier einfach, wer den Makler bezahlt.

Das hängt davon ab, ob Sie kaufen oder verkaufen – oder ob Sie mieten oder vermieten.

Die Maklerprovision wird nur fällig, wenn der Makler seine Leistung erfüllt hat und ein Vertrag zustande kommt (zum Beispiel ein Kaufvertrag oder Mietvertrag).

Beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern:

  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten. Beide zahlen je 50 Prozent der Provision.
  • Wichtig: Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer.
  • Wer wie viel zahlt, steht im Maklervertrag und im Kaufvertrag.

Bei der Vermietung von Wohnungen (Wohnraum):

  • Hier gilt das „Bestellerprinzip“
    Wer den Makler beauftragt, bezahlt die Provision. In der Regel ist das der Vermieter.
  • Nur selten: Der Mieter beauftragt den Makler selbst mit der Suche. Findet der Makler dann eine Wohnung nur aus diesem Auftrag, zahlt der Mieter die Provision.

4. Was macht ein Makler für mich?

Ein Makler hilft Ihnen, wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten möchten. Ein Makler nimmt Ihnen viel Arbeit ab und gibt Ihnen Sicherheit rund um Ihre Immobilie.

Ein Makler:

  • kennt den Markt und die üblichen Preise
  • berät Sie fair
  • erstellt Anzeigen und Exposés mit Text und Bildern
  • organisiert und begleitet Besichtigungen
  • hilft bei wichtigen Unterlagen und beim Vertrag
  • begleitet Sie bis zum Notar oder zum Mietvertrag

5. „Unsere Leistungen – das machen wir für Sie“

5.1. Immobilienverkauf

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? Wir helfen Ihnen von Anfang bis Ende:

  • Wir bewerten Ihre Immobilie.
  • Wir erstellen ein professionelles Exposé mit Fotos und Text.
  • Wir werben für Ihre Immobilie.
  • Wir führen Besichtigungen durch und sprechen mit Interessenten.
  • Wir bereiten den Kaufvertrag vor und begleiten Sie zum Notar.

5.2. Immobilienbewertung

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

  • Wir schauen uns Ihre Immobilie genau an.
  • Wir vergleichen sie mit ähnlichen Immobilien in der Umgebung.
  • Sie erhalten eine Einschätzung zum aktuellen Marktwert.

5.3. Immobilienkauf

Sie möchten eine Immobilie kaufen?

  • Bei uns finden Sie Häuser, Wohnungen und Grundstücke zum Kaufen.
  • Sie können online suchen oder wir schlagen Ihnen passende Angebote vor.
  • Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Objekt nicht gut zu Ihren Wünschen passt.

5.4. Immobilienvermietung

Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten?

  • Wir suchen passende und zuverlässige Mieter.
  • Wir prüfen Interessenten vorab.
  • Wir erstellen den Mietvertrag.
  • Wir organisieren die Übergabe der Immobilie.

6. Online-Services

Online-Exposé ansehen:  Zu jeder Immobilie gibt es ein Online-Exposé.
Dort finden Sie viele Informationen, Bilder und Pläne.

Immobilien online anfragen:
Wenn Ihnen eine Immobilie auf unserer Seite im Internet gefällt, können Sie uns direkt über unsere Internet-Seite eine Anfrage schicken.
Klicken Sie einfach auf „Exposé anfordern“ beim Angebot.
Sie erhalten dann eine E-Mail von uns.

Sie werden darüber informiert und müssen dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zustimmen.

7. Wichtige Begriffe – einfach erklärt

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist das Geld, das der Makler für seine Arbeit bekommt.

Beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision: Beide zahlen je 50 Prozent. Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer.

Bei der Vermietung von Wohnungen gilt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt die Provision (Bestellerprinzip). Meist ist das der Vermieter.

Die Maklerprovision wird nur fällig, wenn der Makler seine Leistung erfüllt hat und ein Vertrag zustande kommt (zum Beispiel ein Kaufvertrag oder Mietvertrag).

Widerrufsbelehrung

Sie schließen mit uns als Makler einen Vertrag.

Wenn Sie Privatperson (Verbraucher) sind und den Vertrag zum Beispiel online, per E‑Mail, Telefon oder bei einer Besichtigung außerhalb unseres Büros abschließen, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht, das den Vertrag rückgängig macht.

Das bedeutet: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Wie das geht und bis wann genau, steht in der Widerrufsbelehrung, die Sie von uns bekommen.

Wann gibt es normalerweise kein Widerrufsrecht?

Es kann sein, dass Sie kein Widerrufsrecht haben. Zum Beispiel, wenn Sie den Vertrag direkt in unserem Büro unterschreiben oder wenn Sie als Unternehmen handeln (nicht als Privatperson).

Wichtig: Sie können wünschen, dass wir schon vor Ablauf der 14 Tage der Widerrufsfrist für Sie arbeiten. Kommt in dieser Zeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande, kann die Maklerprovision trotzdem fällig werden, auch wenn Sie später widerrufen.

Vorzeitiger Beginn

  • Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
    Trotzdem können Sie sagen: „Der Makler soll sofort für mich arbeiten.“ – das nennt man vorzeitiger Beginn.
  • Wichtig: Wenn wir gleich mit der Arbeit anfangen und in dieser Zeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, kann die Maklerprovision trotzdem fällig werden, auch wenn Sie später widerrufen.
  • Sie werden darüber informiert und müssen dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zustimmen.