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Wohnung

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH

Damit eine Wohnung als Wohnung bezeichnet werden darf, muss sie einige Eigenschaften erfüllen. So muss die Wohnung ein nach außen abgeschlossener Raum sein, der einen eigenen Zugang hat und über Wasser, Strom und Heizung verfügt. Zudem muss eine Wohnung eine Kochmöglichkeit, eine Schlafmöglichkeit und ein Bad mit Toilette aufweisen.

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