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Das ca. 384 m² große Baugrundstück ist zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen. Straßenseitig beträgt die Breite ca. 11,50 m, die westliche Grundstücksgrenze misst ca. 40,00 m. Der Zuschnitt des Grundstücks beschreibt einen flachen Winkel mit parallel verlaufenden Grundstücksgrenzen. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) und nicht im Umgriff eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans. Somit richtet sich die Bebauung laut telefonischer Auskunft der Stadt München nach §34 BauGB, wobei straßenseitig eine Baulinie von 5 Metern einzuhalten ist und rückwärtig eine Baugrenze. Dazwischen ergibt sich ein Bauraum von 12 Metern. Der Altbestand, eine Doppelhaushälfte aus den 1930er Jahren, kann nicht mehr beheizt werden und ist in diesem Zustand als nicht bewohnbar bzw. erhaltungswürdig anzusehen. Die bauliche Ausnutzung orientiert sich im Wesentlichen an dem bestehenden Altbau mit 3 Geschossen (EG, OG, DG) und einer Grundfläche (GR) von ca. 64 m². Je nach Planung, erscheint demnach eine reine Wohnfläche von rd. 130 m² plausibel. Es wird empfohlen, Details zur Bebauung vorab mit der Lokalbaukommission zu klären. Die anfallenden Kosten für Abriss, Entsorgung, Statik usw. trägt der Käufer.
Ein Energieausweis wird nicht benötigt, da es sich um unbewohnbaren Altbestand handelt.