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Dieses ca. 698 m² große Baugrundstück - mit Altbestand aus dem Baujahr 1982 - liegt an einer ruhigen Seitenstraße am Rande des Forstenrieder Parks. Straßenseitig beträgt die Breite ca. 16 m und die Grundstückstiefe misst im Mittel ca. 43,5 m. Der Zuschnitt ist nahezu rechtwinklig. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) und nicht im Umgriff eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans. Nach telefonischer Auskunft der Stadt München richtet sich die Bebauung nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 BauGB, wobei der Vorgartenbereich von Bebauung freizuhalten ist. Es darf bis an die straßenseitige Baugrenze (5 Meter) gebaut werden. Das Grundstück liegt in einem Gebiet der Gartenstadt-Kategorie 2. Diese Gebiete sind meist durch eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern in grüner Umgebung geprägt. Die bauliche Ausnutzung orientiert sich im Wesentlichen an der Nachbarbebauung. Geeignete Bezugsfälle weisen eine WGFZ von bis zu rd. 0,7 (E+1+D) und teilweise Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich auf (bis zu zwei Baukörper). Neubauten müssen sich in die umgebende Bebauung nach Art und Nutzung einfügen und unterliegen der Einzelfallprüfung durch die Lokalbaukommission. Die anfallenden Kosten für Abriss und Entsorgung trägt der Käufer.