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Das große und gut geschnittene Wohnbaugrundstück mit herrlicher Südwest-Ausrichtung befindet sich in begehrter und gehobenen Wohngegend. Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus aus dem Jahre 1959.
Es bietet auf einer Fläche von ca. 671 m² ideale Voraussetzungen für die Realisierung eines Neubauprojekts. Die Bebauung richtet sich nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 BauGB.
Laut Auskunft der Lokalbaukommission München wäre eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus, einem Dreispänner, einem Doppelhaus oder einem Einfamilienhaus grundsätzlich möglich. Entsprechende Bezugsfälle im umliegenden Geviert sind vorhanden. Der mögliche Bauraum beträgt ca. 12 m x 20 m und erlaubt eine Wohnfläche von etwa 480 m². Die Prüfung und endgültige Klärung des Baurechts liegen in der Verantwortung des Käufers.