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Dieses 1.345 m² große Grundstück in attraktiver Wohnlage bietet vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Derzeit befindet sich darauf ein 2-Familienwohnhaus, das nach Vereinbarung kurzfristig freigezogen und abgebrochen werden kann. Die künftige Bebauung orientiert sich am bestehenden Bebauungsplan sowie an der Nachbarbebauung gemäß § 34 BauGB. Eine erste, unverbindliche Abstimmung mit der Baubehörde deutet darauf hin, dass ein zusammenhängender Baukörper mit drei Wohnebenen (EG, OG, ausgebautes DG) realisierbar wäre. Aktuell läuft eine Bauvoranfrage für eine kleine Wohnanlage mit bis zu 10 Wohneinheiten (kleinteiliges Wohnen) mit ca. 580 m² Gesamtwohnfläche, deren Ergebnis noch aussteht.