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Auf dem schönen, rund 1.016 m² großen Grundstück befindet sich derzeit ein eingeschossiger Baukörper aus dem Baujahr 1960. Das bestehende Gebäude ist unterkellert und bietet die Möglichkeit, durch gezielte Sanierungsmaßnahmen erhalten und modernisiert zu werden – alternativ kann es auch einem Neubau weichen.
Das großzügige Grundstück eröffnet vielfältige Bebauungsmöglichkeiten: Denkbar ist die Errichtung eines Einfamilienhauses, einer Villa, eines Doppelhauses oder auch eines Dreispänners. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB und lässt eine Wohnfläche von bis zu ca. 650 m² realistisch erscheinen.
Alle Optionen einer Neubebauung sind selbstverständlich mit der zuständigen Lokalbaukommission im Detail abzustimmen.