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Das ca.1.019 m² große Grundstück befindet sich in ruhiger Wohnlage und liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Damit besteht für Bauinteressenten eine klare planungsrechtliche Grundlage und hohe Rechtssicherheit hinsichtlich der zulässigen Bebauung.
Gemäß den Festsetzungen ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus in eingeschossiger Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ermöglicht, eine bebaubare Grundfläche von rund 200 m². Auf dieser Basis lässt sich im Erdgeschoss eine Wohnfläche von ca. 160 m² realisieren, abhängig von der konkreten Grundrissplanung.
Aufgrund der Hanglage besteht zudem die Möglichkeit, ein bewohnbares Untergeschoss auszubauen. Dadurch kann die effektiv nutzbare Wohnfläche deutlich erweitert werden – vorbehaltlich der baurechtlichen Einstufung des Untergeschosses nach BayBO.
Die Kombination aus klar geregeltem Baurecht, effizienter Flächenausnutzung und zusätzlichem Ausbaupotenzial im Untergeschoss macht das Grundstück sowohl für Eigennutzer als auch für anspruchsvolle Bauherren besonders attraktiv. Eine detaillierte Prüfung der konkreten Bebauungsmöglichkeiten erfolgt im Rahmen der individuellen Planung. Der Bebauungsplan liegt vor und kann bei Interesse eingesehen werden.