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Fördermöglichkeiten für Klimaanlagen 2025: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Klimaanlage
02.07.2025

Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland macht deutlich: Klimaanlagen sind längst kein Luxus mehr, sondern werden zunehmend zur Notwendigkeit. Doch welche Förderungen gibt es für den Einbau moderner, effizienter Klimaanlagen? Die staatlichen Förderprogramme bieten attraktive Zuschüsse für den Einbau von Klimaanlagen mit Heizfunktion. Voraussetzung ist immer, dass die Anlagen überwiegend zum Heizen genutzt werden und bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Eine frühzeitige Beratung und sorgfältige Planung sind entscheidend, um die maximale Förderung zu sichern und die Sommerhitze in den eigenen vier Wänden effizient und umweltfreundlich zu bewältigen.

Hier finden Sie einen aktuellen, übersichtlichen Überblick zu den wichtigsten staatlichen Zuschüssen und deren Voraussetzungen.

  1. Welche Klimaanlagen werden gefördert?
  • Gefördert werden ausschließlich Klimaanlagen mit Heizfunktion, sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen, die sowohl kühlen als auch heizen können.
  • Reine Klimageräte ohne Heizfunktion sind nicht förderfähig.
  • Die Anlagen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Effizienz und Umweltfreundlichkeit. Eine Energie- und Effizienzanzeige ist Pflicht.
  1. Förderprogramme im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Zuschuss: Bis zu 35% der förderfähigen Kosten, mit zusätzlichen Boni (z. B. Heizungstausch, Einkommensbonus) sogar bis zu 70% möglich.
  • Voraussetzungen:
    • Nur für Bestandsgebäude (mindestens 5 Jahre alt).
    • Gefördert werden nur Klimaanlagen mit Heizfunktion (Luft-Luft-Wärmepumpen).
    • Die Anlage muss überwiegend zum Heizen genutzt werden.
    • Mindestinvestition: 2.000 €.
    • Fachgerechte Installation durch einen zertifizierten Betrieb.
  • Besonderheiten:
    • Boni für Heizungstausch (z. B. Austausch alter Öl- oder Gasheizungen).
    • Zusätzlicher Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen.
    • Maximale Förderung: 30.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Förderung (seit 2024 zentrale Anlaufstelle für Zuschüsse und Kredite):

Bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 21.000 € pro Wohneinheit (bei maximal 30.000 € Investitionskosten), werden gefördert. Die Antragstellung muss vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags erfolgen

  • Voraussetzungen:
    • Förderfähig sind ausschließlich Wärmepumpen (z.  Luft-Luft-Wärmepumpen mit Heiz- und Kühlfunktion), keine reinen Klimaanlagen ohne Heizfunktion.
    • Die Anlage muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen und eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen.
    • Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
    • Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb
  • Boni:
    • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen möglich.
    • 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 € jährlich möglich.
    • 5 % Effizienzbonus bei Nutzung natürlicher Kältemittel oder bestimmter Wärmequellen].
    • Die Gesamtförderung ist auf 70 % der Investitionskosten gedeckelt.
  • Besonderheiten:
    • Alle Anträge und die gesamte Abwicklung laufen über die KfW, nicht mehr über das BAFA.
    • Kombination mit anderen Förderungen ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

Die BAFA ist seit 2024 nicht mehr für die operative Abwicklung der Wärmepumpenförderung zuständig. Die Antragsstellung und Auszahlung erfolgen ausschließlich über die KfW. Das BAFA ist weiterhin an der Festlegung der Förderbedingungen beteiligt, aber keine Anlaufstelle mehr für Anträge.

  1. Wichtige Förderbedingungen
  • Antragstellung immer vor Umsetzung: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie einen Vertrag mit dem Installateur abschließen.
  • Fachgerechte Installation: Die Arbeiten müssen von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Primäre Nutzung: Die Klimaanlage muss überwiegend zur Beheizung des Gebäudes eingesetzt werden.
  • Mindestinvestition: In der Regel mindestens 2.000 € Investitionssumme.
  • Förderfähige Gebäude: Meist nur für Bestandsgebäude (mindestens 5 Jahre alt).
  1. Zusätzliche Fördermöglichkeiten
  • Heizungstausch-Bonus: Wer eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzt, erhält zusätzlich 20% Bonus.
  • Einkommensbonus: Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € jährlich kann ein weiterer Bonus beantragt werden.
  • Kombinierbarkeit: Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen können oft kombiniert werden.
  1. Ablauf der Antragstellung
  2. Energieberatung: Lassen Sie sich vorab beraten, um die richtige Anlage und Fördermöglichkeit zu wählen.
  3. Planung und Antrag: Planen Sie die Maßnahme und stellen Sie den Antrag online bei KfW oder BAFA.
  4. Genehmigung abwarten: Erst nach Bewilligung darf mit der Umsetzung begonnen werden.
  5. Installation durch Fachbetrieb.
  6. Abschluss und Nachweis: Nach Fertigstellung reichen Sie die Rechnungen ein und erhalten die Auszahlung.

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