Die Bundesregierung möchte ab dem 1. Januar 2023 einige Faktoren anpassen, die für die Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie für das Finanzamt ausschlaggebend sind. So sollen die Liegenschaftszinssätze für Gewerbe- oder Mehrfamilienhäuser beOb Einmalzahlung, Gas- oder Strompreisbremse – für Bürgerinnen, Bürger, kleine und mittlere Unternehmen sorgt die Bundesregierung mit Unterstützungen für Entlastung. Eine erste Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden gab es bereits Ende 2022 mit der Dezemberhilfe. Weitere Maßnahmen sind ab März geplant: Mit der Gas- und Strompreisbremse sollen rund 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs im Nachgang vom Staat subventioniert werden. Für Gas ergibt sich daraus ein Preis von 12 Cent, für Fernwärme 9,5 Cent und für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde. Um davon zu profitieren, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht tätig werden – das übernimmt der Versorger.
Für Mieterinnen und Mieter gibt es ab 2023 zudem Entlastungen bei der CO2-Steuer. Ab sofort wird die Klimaabgabe für Heizen, Öl und Gas anteilig von Vermieterinnen und Vermietern mitbezahlt.ispielsweise sinken, während Vermieter:innen niedrigere Mietnebenkosten ansetzen dürfen.
Neben den Entlastungspaketen sind auch Mietende, Eigentümerinnen und Eigentümer gefragt, sich aktiv zu beteiligen. Mit einfachen Maßnahmen können sie nicht nur Energie sparen, sondern auch Kosten senken:
In Zeiten von Energiekrise und Zinsanstieg stellen sich viele Menschen die Frage: Wann macht ein Immobilienkauf oder -verkauf Sinn? Ob Markteinschätzung oder Immobilienbewertung – unsere Expertinnen und -experten des SIS-Sparkassen-Immobilien-Services beraten Sie gerne:
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