Der Energieausweis ist für Verkäuferinnen und Verkäufer von Wohnimmobilien unverzichtbar. Seit dem 1. Januar 2025 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch strenger, dass bei jeder Immobilienanzeige und spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Fehlt der Ausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Technische Aspekte:
- Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes anhand objektiver Kennwerte wie Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und Effizienzklasse (A+ bis H).
- Er gibt Auskunft über den Anteil fossiler und erneuerbarer Energien, Baujahr, Heizungsart und enthält Modernisierungsempfehlungen.
- Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweis (technische Analyse, verpflichtend für Altbauten) und Verbrauchsausweis (tatsächlicher Energieverbrauch der letzten Jahre, oft für neuere oder modernisierte Gebäude zulässig).
Rechtliche Aspekte:
- Der Energieausweis muss spätestens bei jedem Nutzerwechsel (Verkauf, Neuvermietung) vorgelegt und relevante Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
- Er ist zehn Jahre gültig.
- Die Ausweise dürfen nur von zertifizierten Fachleuten (Energieberaterinnen und Energieberater, Architektinnen und Architekten) ausgestellt werden.
- Die Behörden führen immer wieder Stichprobenkontrollen durch. Bei Verstoß gegen die Vorlage- und Veröffentlichungspflicht drohen Bußgelder[
Vorteile für Verkäuferinnen und Verkäufer:
- Ein guter Energieausweis kann den Verkaufspreis erhöhen und das Objekt attraktiver machen.
- Käuferinnen und Käufer achten immer stärker auf die Energieeffizienz sowie zu erwartende Energiekosten. Eine hohe Effizienzklasse gilt als Verkaufsargument. Ein Sanierungsstau hingegen kann den Preis drücken oder die Verkaufsdauer verlängern.
Praxistipp:
Lassen Sie rechtzeitig einen aktuellen Energieausweis ausstellen und bereiten Sie mögliche Modernisierungskonzepte vor, um für Käuferinnen und Käufer attraktiv zu bleiben. Berücksichtigen Sie auch, dass Banken im Rahmen der Finanzierung fast immer einen gültigen Energieausweis verlangen. Unsere Maklerinnen und Makler unterstützen Sie hier gerne.