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Das Umwandlungsverbot kommt

Umwandlungsverbot
27.04.2023

Das Umwandlungsverbot kommt – das hat die bayerische Staatsregierung diese Woche entschieden. Mietwohnungen können bei einem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ohne dass die Bauaufsichtsbehörden zustimmen. 

Das Umwandlungsverbot gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens elf Wohnungen. Insgesamt wurden 50 Gemeinden definiert, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Darunter ist auch München und einige der Gemeinden aus dem Umland. Unter die Regelung fallen alle Mehrfamilienhäusern mit mindestens elf Wohnungen. Das Umwandlungsverbot tritt zum 01.06.2023 in Kraft und ist zunächst befristet bis Ende 2025. 

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie jetzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben handeln wollen. Gerade jetzt kann beispielsweise eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sinnvoll sein, um sich verschiedene Handlungsoptionen offen zu halten. Wir beraten Sie individuell mit bester Expertise und hervorragenden Kontakten in die Münchner Wirtschaft. 

Bitte wenden Sie sich dazu an Sascha Hermann, den Leiter unseres Expertenteams für Mehrfamilienhäuser und Großprojekte im Wohnungssegment. Sie erreichen Herrn Hermann unter 089 2167 595 52

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