Ihr Immobilienservice München ✓ Erfahrene Makler ✓ Sparkassen Immobilien kaufen o. verkaufen ► Jetzt hier informieren.

Comeback der KfW-Förderungen: neue Fördermöglichkeiten starten am 16.12.2025

Comeback der KfW-Förderungen: neue Fördermöglichkeiten starten am 16.12.2025
01.12.2025

Jetzt vorbereiten: Wie Eigennutzer und Kapitalanleger von der EH55-Förderung profitieren können

Ab dem 16. Dezember 2025 können wieder Förderkredite für EH55-Neubauten beantragt werden, vorbehaltlich des endgültigen Haushaltsbeschlusses. Wer eine Neubauwohnung zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage plant, sollte jetzt genau hinschauen. Wir erklären kompakt, welche Projekte förderfähig sind, welche Fristen gelten und wie Sie die neuen Konditionen optimal nutzen.

Neustart der KfW-EH55-Förderung: Chance für private Käuferinnen, Käufer und Kapitalanlegerinnen sowie Kapitalanleger

Ab dem 16. Dezember 2025 nimmt der Bund gemeinsam mit der Förderbank KfW die Förderung für Neubauten und Erstkäufe im Effizienzhausstandard EH55 wieder auf, um den Wohnungsbau spürbar anzukurbeln. Vorgesehen ist ein Fördervolumen von rund 800 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2026; der Haushaltsausschuss hat diesen Rahmen bereits beschlossen, die abschließende Entscheidung des Parlaments steht nach aktuellem Stand jedoch noch aus.

Für private Eigennutzer sowie Kapitalanleger, die energieeffiziente Neubauten planen oder erwerben möchten, öffnen sich damit erneut attraktive, zinsverbilligte Finanzierungsspielräume.

Was wird für private Käuferinnen, Käufer und Anlegerinnen sowie Anleger gefördert?

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden.

  • deren Bau am 16.12.2025 bzw. bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden,
  • die den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und
  • vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden (z.B. Wärmepumpe, Biomasse, geeignete Fernwärme).

Damit kommen insbesondere folgende Konstellationen in Betracht:

  • selbstgenutzte Immobilien im EH55-Standard
  • Neubauwohnungen zur Vermietung als Kapitalanlage, sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind

Wichtig: Immobilien mit Öl- oder Gasheizungen sowie Hybridlösungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen für private Bauherren und Käufer

Damit die Förderung genutzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn des Bauvorhabens gestellt.
  • Kauf-, Liefer- oder Bauverträge dürfen frühestens ab dem 16.12.2025 geschlossen werden.
  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Für private Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger heißt das: Projekte, die bereits genehmigt, aber noch nicht gestartet sind, können besonders profitieren.

Konditionen der Förderung: So wirken sich die Kredite aus

Die Unterstützung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“:

  • Bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit.
  • Maximale Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre.
  • Zinsbindungsfrist bis zu 10 Jahre.
  • Der genaue Zinssatz wird zum Förderstart von der KfW veröffentlicht und orientiert sich am Kapitalmarkt.
  • Eine Förderung ist nur möglich, solange das bereitgestellte Budget reicht.

Für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer kann ein günstiger Zins die monatliche Rate deutlich senken. Für Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger verbessert ein niedrigerer Fremdkapitalzins in der Regel die laufende Nettorendite und die Gesamtwirtschaftlichkeit des Investments.

Was bedeutet das konkret für private Eigennutzerinnen, Eigennutzer und Kapitalanlegerinnen sowie Kapitalanleger?

Für beide Gruppen ergeben sich ähnliche Handlungsschritte – mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Eigennutzerinnen und Eigennutzer sollten prüfen, ob ihr geplantes Haus oder ihre Wunschwohnung den EH55-Standard erreicht und eine Wärmeversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich ist.
  • Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger sollten zusätzlich die Mietperspektive und langfristige Vermietbarkeit eines EH55-Neubaus in guter Lage berücksichtigen. Energieeffiziente, moderne Wohnungen haben erfahrungsgemäß eine höhere Nachfrage auf dem Mietmarkt und bieten mehr Schutz vor zukünftigen Energiepreisrisiken.
    • In beiden Fällen ist wichtig, alle Fristen einzuhalten: Baugenehmigung rechtzeitig sichern, Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen, Verträge nicht vor dem 16.12.2025 unterschreiben.

Gleichzeitig gilt: Die Fördermittel sind begrenzt und die endgültige Freigabe steht noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Haushaltsbeschlusses. Wer als private Käuferin, privater Käufer oder Kapitalanlegerin bzw. Kapitalanleger profitieren möchte, sollte das Neubauprojekt frühzeitig durchrechnen lassen – inklusive energetischer Anforderungen und Finanzierung.

Hier finden Sie ein zu den neuen Fördermöglichketen passendes Neubauprojekt:

Moderne Neubauwohnungen in München-Trudering – SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH

Lassen Sie sich zudem von unserem Neubau Team vormerken. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sofern wir weitere Objekte in den Vertrieb bekommen, die unter die neue KfW Förderung fallen.

Christoph Buchbauer

Christoph Buchbauer

Immobilienfachwirt (IHK), Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV)

E-Mail schreiben 089 2167-59535

Ähnliche Artikel

  • 26.11.2025

    Betreutes Wohnen als Kapitalanlage

  • 21.11.2025

    Aktuelle Neubauprojekte im Überblick – Teil 1

  • 19.11.2025

    Starker Finanzpartner für neue Stadtquartiere und nachhaltige Wohnprojekte.