Jetzt vorbereiten: Wie Eigennutzer und Kapitalanleger von der EH55-Förderung profitieren können
Ab dem 16. Dezember 2025 können wieder Förderkredite für EH55-Neubauten beantragt werden, vorbehaltlich des endgültigen Haushaltsbeschlusses. Wer eine Neubauwohnung zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage plant, sollte jetzt genau hinschauen. Wir erklären kompakt, welche Projekte förderfähig sind, welche Fristen gelten und wie Sie die neuen Konditionen optimal nutzen.
Neustart der KfW-EH55-Förderung: Chance für private Käuferinnen, Käufer und Kapitalanlegerinnen sowie Kapitalanleger
Ab dem 16. Dezember 2025 nimmt der Bund gemeinsam mit der Förderbank KfW die Förderung für Neubauten und Erstkäufe im Effizienzhausstandard EH55 wieder auf, um den Wohnungsbau spürbar anzukurbeln. Vorgesehen ist ein Fördervolumen von rund 800 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2026; der Haushaltsausschuss hat diesen Rahmen bereits beschlossen, die abschließende Entscheidung des Parlaments steht nach aktuellem Stand jedoch noch aus.
Für private Eigennutzer sowie Kapitalanleger, die energieeffiziente Neubauten planen oder erwerben möchten, öffnen sich damit erneut attraktive, zinsverbilligte Finanzierungsspielräume.
Was wird für private Käuferinnen, Käufer und Anlegerinnen sowie Anleger gefördert?
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden.
Damit kommen insbesondere folgende Konstellationen in Betracht:
Wichtig: Immobilien mit Öl- oder Gasheizungen sowie Hybridlösungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen für private Bauherren und Käufer
Damit die Förderung genutzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Für private Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger heißt das: Projekte, die bereits genehmigt, aber noch nicht gestartet sind, können besonders profitieren.
Konditionen der Förderung: So wirken sich die Kredite aus
Die Unterstützung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“:
Für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer kann ein günstiger Zins die monatliche Rate deutlich senken. Für Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger verbessert ein niedrigerer Fremdkapitalzins in der Regel die laufende Nettorendite und die Gesamtwirtschaftlichkeit des Investments.
Was bedeutet das konkret für private Eigennutzerinnen, Eigennutzer und Kapitalanlegerinnen sowie Kapitalanleger?
Für beide Gruppen ergeben sich ähnliche Handlungsschritte – mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Gleichzeitig gilt: Die Fördermittel sind begrenzt und die endgültige Freigabe steht noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Haushaltsbeschlusses. Wer als private Käuferin, privater Käufer oder Kapitalanlegerin bzw. Kapitalanleger profitieren möchte, sollte das Neubauprojekt frühzeitig durchrechnen lassen – inklusive energetischer Anforderungen und Finanzierung.
Hier finden Sie ein zu den neuen Fördermöglichketen passendes Neubauprojekt:
Moderne Neubauwohnungen in München-Trudering – SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH
Lassen Sie sich zudem von unserem Neubau Team vormerken. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sofern wir weitere Objekte in den Vertrieb bekommen, die unter die neue KfW Förderung fallen.
Immobilienfachwirt (IHK), Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV)
E-Mail schreiben 089 2167-59535