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Bundesfinanzhof prüft ab heute Grundsteuer-Klagen – Signalwirkung für ganz Deutschland

Grundsteuer
12.11.2025

Seit heute verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Musterklagen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin-Brandenburg gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide. Betroffen ist das sogenannte Bundesmodell, das in diesen Bundesländern Anwendung findet. Die neue Regelung war von Anfang an ein heiß diskutiertes Thema.

Mehr als 2.000 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben geklagt, Zehntausende haben Einspruch erhoben. Grund dafür ist, dass Viele sich durch die neue Bewertungsgrundlage ungerecht behandelt fühlen und die pauschale Einordnung ihrer Immobilien kritisch sehen, insbesondere wenn die Beträge gestiegen sind. Die Grundsteuer betrifft nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, da sie über die Nebenkosten weitergegeben wird.

Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 das alte Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärte. Die aktuelle Regelung erforderte die Neubewertung von etwa 36 Millionen Grundstücken, bei der viele Details pauschalisiert werden mussten. Kritiker fordern eine genauere individuelle Bewertung, da sie das Gleichbehandlungsprinzip verletzt sehen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat eine enorme Signalwirkung. Entweder wird das Modell bestätigt, oder der Fall geht an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Urteil wird voraussichtlich Mitte Dezember verkündet. Bis dahin ruhen deutschlandweit zahlreiche Verfahren zur Grundsteuer.

Bayern nutzt nicht das Bundesmodell für die Grundsteuer, sondern setzt ein eigenes wertunabhängiges Flächenmodell um. Im bayerischen Modell werden ab 2025 bei der Berechnung der Grundsteuer ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung berücksichtigt – der Wert oder die Lage eines Grundstücks spielen im Gegensatz zum Bundesmodell keine Rolle.

Es gibt auch Klagen gegen das bayerische Grundsteuermodell. Kritisiert werden vor allem das wertunabhängige Flächenmodell und der Verzicht auf individuelle Faktoren wie die Lage, was laut Klägerinnen und Kläger gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen könnte. Bislang hielt das Finanzgericht München das bayerische Modell jedoch für verfassungskonform, hat aber Revisionen aufgrund grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Außerdem sind Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig, sodass noch mit weiteren rechtlichen Entwicklungen zu rechnen ist

Immobilienberaterinnen und -berater empfehlen deshalb, Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen, Einspruchsfristen zu wahren und individuelle Risiken im Blick zu behalten. Gerade jetzt ist professionelle Beratung besonders wertvoll.

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