Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie benötigen Sie einen Energieausweis. Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Unabhängig davon, welchen Ausweis Sie wählen, ist es wichtig zu beachten, dass der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden muss und eine Gültigkeit von zehn Jahren hat.
Die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis:
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und berechnet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner. Er berücksichtigt Baujahr, Bauunterlagen sowie technische Gebäude- und Heizungsdaten.
Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt den tatsächlichen, über die letzten drei Jahre gemittelten Energieverbrauch wider und berücksichtigt die Gewohnheiten der Bewohner.
Welchen Ausweis benötigen Sie?
Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich.
Bei Bestandsimmobilien mit fünf oder mehr Wohneinheiten können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
Bei weniger als fünf Wohneinheiten gelten folgende Regeln:
Vorteile des Bedarfsausweises
Der Bedarfsausweis ist objektiver und ermöglicht einen besseren Vergleich zwischen Immobilien, da er unabhängig vom Nutzerverhalten ist. Er ist besonders sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder Modernisierungsmaßnahmen planen
Vorteile des Verbrauchsausweises
Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger (25-100 Euro gegenüber bis zu 500 Euro für den Bedarfsausweis) und schneller zu erstellen. Er ist ausreichend, wenn Sie nur eine grobe Übersicht über den Energiekennwert benötigen, z.B. für Mietanzeigen